Siebels: Noch bis Ende Juni Anträge auf Sportstätteninvestitionsprogramm

Landesmittel in Höhe von 25 Mio. Euro bereitgestellt / Hilfen für finanzschwache Kommunen
Die Landesregierung hat auch in diesem Jahr ein neues Sportstätteninvestitionsprogramm mit dem Schwerpunkt "Sanierung der Bäderinfrastruktur und Förderung von Lehrschwimmbecken" aufgelegt. Das Förderprogramm umfasst insgesamt 25 Mio. Euro, von denen 20 Mio. Euro an den kommunalen Sportstättenbau gehen und 5 Mio. Euro an den Vereinssportstättenbau.
Im Einzelnen bedeutet dies: Die Zuwendung des Landes wird grundsätzlich in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von 1,5 Mio. Euro, gewährt und soll jeweils mindestens 200.000 Euro betragen. Bei finanzschwachen Kommunen kann die Zuwendung auf bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 3 Mio. Euro erhöht werden. In den Fällen, bei denen eine Sanierung nicht wirtschaftlich wäre, ist gemäß der Richtlinie grundsätzlich auch die Förderung eines Ersatzbaus in vergleichbarer Größe möglich.
Entschieden wird über die Vergabe der Mittel auf der Grundlage der bis zum 30. Juni 2025 vorliegenden Anträge. Bei der Entscheidung spielen insbesondere das Alter, die Verbesserung des energetischen Zustandes, der Abbau von Barrieren, die Auslastung der Sportstätte sowie eine regional ausgewogene Verteilung der Mittel eine Rolle.
Weitere Informationen zum Sportstätteninvestitionsprogramm sowie die entsprechende Förderrichtlinie sind auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Sport zusammengefasst unter: https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/sport_kultur_soziales/sport/sportstatten/sportstatteninvestitionsprogramm-62832.html