Meine Einkünfte

Grundentschädigung:

Als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags erhalte ich eine steuerpflichtige Grundentschädigung in Höhe von 8546,43 €. Diese so genannte Entschädigung muss als Einkunft beim Finanzamt versteuert werden.

Von den Nettobezügen zahle ich monatlich u.a. Kranken- und Pflegeversicherung, Partei- und Sonderbeiträge,Vereinsbeiträge, Spenden, Gewerkschaftsbeiträge, usw.

Aufwandsentschädigungen:

Zur Begleichung der Sachausgaben (z.B. Fahrten im Wahlkreis, Bürokosten, Zeitungen, Porto- und Telefonkosten, Briefpapier, Anzeigen, usw.) bekomme ich eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 1.745,15 € monatlich. Einher geht mit dieser Zahlung ein Werbungskostenabzugsverbot für die Steuererklärung.

Unterbringungs- und Reisekosten werden auf Antrag und gegen Nachweis (Vorlage der Quittung) von der Landtagsverwaltung erstattet.

Als Tagegeld erhalte ich bei Anwesenheit bei Sitzungen gegen Nachweis pro Tag 15 €, bei mehrtägigen Sitzungen 23 €.

Stadtrat Aurich:

Als Ratsherr der Stadt Aurich erhalte ich eine monatliche Pauschale (Aufwandsentschädigung) von 160 €. Für die Teilnahme an Sitzungen erhalte ich zusätzlich ein Sitzungsgeld von 30 €. Die Wegstreckenentschädigung für dieses Ehrenamt beträgt 2,20 € pauschal.

Kreistag des Landkreises Aurich:

Als Kreistagsabgeordneter erhalte ich eine monatliche Pauschale (Aufwandsentschädigung) von 160 €. Für die Teilnahme an Sitzungen erhalte ich ein Sitzungsgeld von 40 €. Bei Benutzung des eigenen Pkw erhalte ich eine eine Wegstreckenentschädigung von 0,30 €/km.

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat:

Als parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion und stellvertretendes Mitglied des Fraktionsvorstandes erhalte eine steuerpflichtige Entschädigung in Höhe der Stufe 2 (Stufe 2: bis 7000 €).

Weitere Einkünfte:

Ich habe keine weiteren Einkünfte aus anderen Tätigkeiten.