Nico Bloem und Wiard Siebels: Neuordnung der Wahlkreise in Ostfriesland nach Urteil

des Staatsgerichtshofs

Die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben am heutigen Mittwoch einen Vorschlag zur Neuordnung der Landtagswahlkreise in Niedersachsen für die Landtagsdebatte in die parlamentarische Beratung eingebracht. Beide Fraktionen stimmten dem Vorschlag zu, der nun dem Innenausschuss des Landtages zugeleitet wird. Für den Wahlkreis 86 Aurich würde dies bedeuten, dass die Gemeinde Großefehn künftig dem Wahlkreis 84 Leer zugeordnet wird. Darauf weisen der Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Leer/ Borkum, Nico Bloem, und der Landtagsabgeordnete aus Aurich, Wiard Siebels, hin.

Bloem und Siebels erklären gemeinsam: „Das Urteil des Staatsgerichtshofs in Bückeburg verpflichtet uns, zu große Wahlkreise zu verkleinern.“

Wiard Siebels ergänzt: „Ich bin einerseits traurig, dass die vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Gemeinde Großefehn mit dem Ablauf der Legislaturperiode endet. Andererseits weiß ich die Gemeinde im Wahlkreis Leer bei meinem Kollegen Nico Bloem in besten Händen.“

„Sofern die Wählerinnen und Wähler das möchten und mir ihr Vertrauen schenken, werde ich mich mit vollem Einsatz auch für die Gemeinde Großefehn einsetzen und stark machen“, kommentiert Nico Bloem.

„Anders als vom Landeswahlleiter vorgeschlagen, müssen nun nicht zwei Gemeinden (Großheide und Großefehn) aus dem Wahlkreis Aurich ausscheiden – wir konnten so eine bessere Lösung finden“, so Siebels abschließend.

Die Neuordnung der Wahlkreise war nötig geworden, da der Staatsgerichtshof den bisherigen Zuschnitt kritisiert hatte, weil die Einwohnerzahlen zwischen einzelnen Wahlkreisen zu weit auseinandergingen. Der Vorschlag von SPD und Grünen sieht nun einen neuen Zuschnitt der Wahlkreise vor, der den Anforderungen des Staatsgerichtshofs genügt.

Der Vorschlag würde den Zuschnitt von 49 der 87 landesweiten Wahlkreise verändern, 38 Wahlkreise blieben demnach in ihrer Form unverändert. Um die Veränderungen im Zuschnitt der Wahlkreise möglichst gering zu halten, sollen statt 87 künftig 90 Wahlkreise geschaffen werden. Damit verändert sich das Verhältnis zugunsten direkt gewählter Abgeordneter und zu Lasten der Listenabgeordneten. Damit wird das Direktmandat gestärkt. Die Regelungen zu Überhangs- und Ausgleichsmandaten bleiben unverändert, die gesetzlich vorgegebene Größe des Landtages von 135 Sitzen bleibt ebenfalls erhalten.