Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes beschlossen und wird diesen nun in den Landtag einbringen. Kommunen sollen damit die Möglichkeit erhalten, die Grundsteuer in besonders gelagerten Härtefällen mit hohen individuellen Belastungen ganz oder teilweise zu erlassen. Damit wird eine bürokratiearme Lösung für spezielle Einzelfälle ermöglicht.

Wie der Landtagsabgeordnete Wiard Siebels hierzu mitteilt, habe sich im Rahmen der Grundsteuerreform gezeigt, dass das neue Flächen-Lage-Modell in einigen wenigen Konstellationen zu unerwartet hohen Belastungen geführt hat, die nicht gerechtfertigt erscheinen.

Mit der nun vorgeschlagenen Rechtsänderung solle deshalb ein Instrument geschaffen werden, um offensichtliche Härtefälle abzufedern, ohne das bewusst einfach gehaltene Grundsteuermodell grundsätzlich in Frage zu stellen. Die Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, in individuellen Härtefällen einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Grundsteuer zu gewähren, wenn es im Gemeinwohlinteresse gerechtfertigt ist.

Wiard Siebels denkt hierbei an die teilweise großen Grundstücksgrößen in Südbrookmerland und im Bereich der Fehngebiete. Nur auf kommunaler Ebene könne dort und auch anderswo anhand der örtlichen Verhältnisse entschieden werden, ob unter gemeindespezifischen Aspekten ein Härtefall vorliegt oder nicht. Zugleich habe die Landesregierung darauf geachtet, mit den berücksichtigten Fallgruppen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Kommunen möglichst gering zu halten.