Niedersachsen schützt Eigentümerinnen und Eigentümer vor unzumutbaren Belastungen

Das Land Niedersachsen setzt ein klares Zeichen für soziale Gerechtigkeit bei der Umsetzung der neuen Grundsteuer. Mit einer landesrechtlichen Härtefallregelung schafft die rot-grüne Landesregierung Rechtssicherheit für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die durch das sogenannte Flächen-Lage-Modell unverhältnismäßig stark belastet werden.
„Das neue Gesetz schützt Menschen vor Härtefällen und sorgt dafür, dass die Grundsteuer in Niedersachsen auch in besonderen Einzelfällen fair bleibt“, erklärt Wiard Siebels, SPD-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Aurich.
„Das ist eine gute Regelung gerade für Ostfriesland, hier sind die Grundstücke größer und viele Beispiele aus meinem Wahlkreis zeigen, dass es zu unverhältnismäßigen Steigerungen bei der Grundsteuer kommt“, sagt Siebels.
Das von der Landesregierung beratene Gesetz sieht vor, dass Gemeinden die Möglichkeit haben, auf Antrag die Grundsteuer ganz oder teilweise zu erlassen, wenn die Belastung im Einzelfall als unzumutbar gilt. Das Gesetz wird von der Landesregierung beraten und anschließend in den Landtag eingebracht und soll dann zügig beschlossen werden.
Die Entscheidung trifft die jeweilige Kommune. Der Antrag kann jeweils bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden. Für das Steuerjahr 2025 wäre der letztmögliche Antragstermin somit der 31. März 2026. Wenn sich an den Umständen im Folgejahr nichts ändert, reicht ein einmaliger Antrag aus.
„Besonders profitieren sollen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, bei denen das Verhältnis von Fläche, Nutzung und steuerlicher Bewertung stark auseinanderfällt“, so Siebels.
„Das betrifft zum Beispiel ehemalige landwirtschaftliche Resthöfe mit ungenutzten Nebengebäuden, Grundstücke im Außenbereich, die gar nicht bebaut oder genutzt werden dürfen, oder auch spezielle Flächen wie Reitplätze oder Golfanlagen außerhalb kommunaler oder vereinsgebundener Nutzung.“
Ziel der Regelung ist es, außergewöhnliche Einzelfälle gerecht zu behandeln, ohne das gesamte Modell infrage zu stellen.
„Wir geben den Kommunen ein Werkzeug an die Hand, um Einzelfälle gerecht zu lösen. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass das neue Grundsteuermodell insgesamt stabil und gerecht bleibt“, betont Siebels.
Mit der Härtefallregelung nutzt Niedersachsen gezielt die Spielräume des Bundesrechts. Damit wird ermöglicht, regionale Besonderheiten wie sie etwa in Ostfriesland häufig vorkommen, angemessen zu berücksichtigen.