1.135.000 Euro für neues Feuerwehrgerätehaus in Großefehn – Siebels und Bloem: Starke Unterstützung für Brandschutz und Ehrenamt vor Ort
Gute Nachrichten für die Gemeinde Großefehn und ihre Feuerwehren: Für den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses für die Freiwilligen Feuerwehren West-, Mittegroßefehn und Ulbargen erhält die Kommune eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1.135.000 Euro.
Wie der SPD-Landtagsabgeordnete Wiard Siebels und der SPD-Abgeordnete Nico Bloem heute aus dem Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung erfahren haben, wird das Projekt im Rahmen der Bedarfszuweisungen für den kommunalen Brandschutz gefördert.
„Gerade in finanziell angespannten Zeiten ist es wichtig, dass notwendige Investitionen in die öffentliche Sicherheit nicht aufgeschoben werden“, betont Siebels. „Die Bedarfszuweisungen leisten einen entscheidenden Beitrag dazu, dass auch finanzschwache Kommunen ihre Feuerwehren zeitgemäß ausstatten und damit die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten können.“
Mit den Mitteln aus dem Bedarfszuweisungsfonds werden landesweit notwendige Investitionen in den abwehrenden Brandschutz unterstützt. Gefördert werden unter anderem der Neubau, die Erweiterung und Sanierung von Feuerwehrhäusern sowie Feuerwehrfahrzeuge, technische Ausrüstung und Dienst- und Schutzkleidung. Die Förderung beträgt in der Regel rund 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
„Das ist eine sehr gute Nachricht für Großefehn und für die Einsatzkräfte vor Ort“, erklären Siebels und Bloem. „Moderne Feuerwehrgerätehäuser sind eine zentrale Voraussetzung für schnelle Hilfe,sichere Arbeitsbedingungen und eine zukunftsfeste Aufstellung der Feuerwehren.“
Insgesamt unterstützt das Land Niedersachsen 30 besonders finanzschwache Kommunen mit rund 18,6 Millionen Euro aus dem Bedarfszuweisungsfonds, um dringend notwendige Investitionen im Bereich des Brandschutzes zu ermöglichen.
Hintergrund:
Bedarfszuweisungen nach § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) sind besondere Finanzhilfen innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. Sie werden Kommunen gewährt, deren eigene Steuereinnahmen nicht ausreichen, um notwendige Investitionen zu finanzieren, sofern diese ihre Konsolidierungsbereitschaft nachgewiesen haben.