Meine Einkünfte
Grundentschädigung:
Als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags erhalte ich eine steuerpflichtige Grundentschädigung in Höhe von 7.485,48 €. Diese so genannte Entschädigung muss als Einkunft beim Finanzamt versteuert werden.
Von den Nettobezügen zahle ich monatlich u.a. Kranken- und Pflegeversicherung, Partei- und Sonderbeiträge,Vereinsbeiträge, Spenden, Gewerkschaftsbeiträge, usw.
Aufwandsentschädigungen:
Zur Begleichung der Sachausgaben (z.B. Fahrten im Wahlkreis, Bürokosten, Zeitungen, Porto- und Telefonkosten, Briefpapier, Anzeigen, usw.) bekomme ich eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 1.526,01 € monatlich. Einher geht mit dieser Zahlung ein Werbungskostenabzugsverbot für die Steuererklärung.
Unterbringungs- und Reisekosten werden auf Antrag und gegen Nachweis (Vorlage der Quittung) von der Landtagsverwaltung erstattet.
Als Tagegeld erhalte ich bei Anwesenheit bei Sitzungen gegen Nachweis pro Tag 15 €, bei mehrtägigen Sitzungen 23 €.
Stadtrat Aurich:
Als Ratsherr der Stadt Aurich erhalte ich eine monatliche Pauschale (Aufwandsentschädigung) von 160 €. Für die Teilnahme an Sitzungen erhalte ich zusätzlich ein Sitzungsgeld von 30 €. Die Wegstreckenentschädigung für dieses Ehrenamt beträgt 2,20 € pauschal.
Kreistag des Landkreises Aurich:
Als Kreistagsabgeordneter erhalte ich eine monatliche Pauschale (Aufwandsentschädigung) von 160 €. Für die Teilnahme an Sitzungen erhalte ich ein Sitzungsgeld von 40 €. Bei Benutzung des eigenen Pkw erhalte ich eine eine Wegstreckenentschädigung von 0,30 €/km.
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat:
Als parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion und stellvertretendes Mitglied des Fraktionsvorstandes erhalte eine steuerpflichtige Entschädigung in Höhe der Stufe 1 (Stufe 1: 1.000 € bis 3.500 €).
Weitere Einkünfte:
Ich habe keine weiteren Einkünfte aus anderen Tätigkeiten.