Auch Tom-Brook-Grundschule und Pfälzerschule sind bald Ganztagsschulen

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Kultusminister Tonne: Das Land genehmigt 25 weitere Ganztagsschulen in Niedersachsen

Niedersachsen kommt seinem Ziel, Ganztagsschulland zu werden, immer näher: Zum nächsten Schuljahr 2022/23 hat das Land 25 neue Ganztagsschulen genehmigt. Damit erhöht sich die Gesamtzahl auf rund 1.900 öffentliche Ganztagsschulen – das sind rund 74 Prozent aller allgemeinbildenden Schulen. Mit der Grundschule Tom-Brook in Georgsheil und der Pfälzerschule in Plaggenburg sind auch zwei Grundschulen aus seinem Wahlkreis dabei, freut sich der Landtagsabgeordnete Wiard Siebels

„Wir wissen, wie wichtig eine ganzheitliche Förderung und Betreuung auch über die Stundentafel hinaus für viele Kinder ist“, erklärt Siebels und fügt an: „In guten Ganztagsschulen können wir Schülerinnen und Schüler besser fördern und fordern, erhöhen die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen und unterstützen zugleich Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Der Ausbau hochwertiger Ganztagsangebote sei deshalb auch seit Jahren ein Schwerpunkt im niedersächsischen Gesamtplan für gute Bildung. Und Kultusministers Grant Hendrik Tonne appellierte an alle Schulen und Träger, das Ganztagsangebot weiter auszubauen.“

Mit dem erweiterten Ganztagsangebot steige auch der Bedarf an zusätzlichem Personal. Dieser werde teilweise durch zusätzlich zugewiesene Lehrkräftestunden gedeckt und teilweise kapitalisiert, heißt es hierzu aus Hannover. Bei einer Kapitalisierung können die Schulen bzw. Träger eigenverantwortlich Pädagogen und außerschulische Partner bei der Umsetzung ihres Ganztagsangebotes hinzuziehen.

Der Ausbau der Ganztagsschulen ist bundesweit eine der großen Reformen des deutschen Schulwesens, Niedersachsen ist hier weit vorangeschritten. Ganztagsschulen finden sich in allen Regionen und in allen Schulformen wieder. Die Schulen wählen zwischen offener, teilgebundener und voll gebundener Organisation des Ganztags. Die Mehrzahl bietet zurzeit ein offenes Angebot, für das sich Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Erziehungsberechtigten frei entscheiden können.