Vereine können bis zum 15 November Fördermittel aus dem Corona-Sonderprogramm beantragen
Der Landtagsabgeordnete Wiard Siebels begrüßt es sehr, dass unser Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, eine Aktualisierung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen auf den Weg gebracht hat. Damit können die niedersächsischen Sportvereine auch 2021 ihre Anträge an den Landessportbund richten.
Siebels wörtlich: „Wir helfen damit den Sportorganisationen, die aufgrund der Corona-Pandemie in ernsthafte Nöte geraten sind. Der Sport ist eine essentielle Bereicherung für unsere Gesellschaft – umso wichtiger finde ich es, dass wir in der Krise die Sportvereine nicht vergessen, sondern ihnen in diesen schweren Zeiten unter die Arme greifen!
Gerade auch durch die Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie wird uns die Bedeutung der Sportvereine in dieser noch andauernden Phase des Verzichts und der Kontaktreduzierung in allen Gesellschaftsteilen besonders deutlich. Wir brauchen deshalb einen verlässlichen Fahrplan für eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs, sobald die Umstände es zulassen. Gerade für die Kinder ist es wichtig, über den Sport wieder Anschluss zu bekommen und zu etwas mehr Normalität zurückzukehren.“
Bei der Aktualisierung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen wurde in Absprache mit dem Landessportbund Niedersachsen (LSB) die Ausgangsrichtlinie aus dem vergangenen Jahr angepasst, damit die Sportorganisationen ihre Anträge 2021 weiterhin an den LSB richten können. Neu ist, dass Sportorganisationen, die aus diesem Sonderprogramm bisher Billigkeitsleistungen in Höhe von weniger als 50.000 Euro erhalten haben, 2021 einen erneuten Antrag stellen können.
Mit der Möglichkeit einer erneuten Antragstellung würden Voraussetzungen geschaffen, gerade denjenigen Vereinen, die infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, weiterhin schnell und unbürokratisch zu helfen. Die bisher nicht abgerufenen Mittel aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen in Höhe von rd. 4,15 Mio. Euro würden jetzt dem gemeinnützigen Sport auch im Kalenderjahr 2021 zur Verfügung stehen.
Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen erfolge weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten Sportorganisationen. Diese könnten Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch 50.000 Euro pro Verein erhalten. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen sei mit dem Sonderprogramm weiterhin nicht vorgesehen.
Seit gestern (1. Februar) können gemeinnützige Sportorganisationen ihre Anträge online über den Förderbereich im Intranet des LSB stellen (https://lsbntweb.lsb-niedersach-sen.de/foerder.osp). Eine Antragstellung ist bis 15. November 2021 möglich.