Siebels: Fast 5,8 Mio. Euro an Überbrückungshilfen ausgezahlt

Bild: Siebels

Firmen und Betriebe im Landkreis Aurich haben die Finanzhilfen des Bundes eifrig genutzt

Insgesamt 5.767.326,69 Euro sind in den Monaten Juni bis November vergangenen Jahres als Überbrückungshilfen an Firmen und Betriebe im Landkreis Aurich geflossen, teilt der Landtagsabgeordnete Wiard Siebels aus Hannover mit. Für die Überbrückungshilfe I waren aus dem Landkreis Aurich 187 Anträge gestellt worden; hierauf wurden 1.405.618,77 Euro bewilligt. Für die Überbrückungshilfe II kamen aus dem Landkreis dann 153 Anträge, auf die 1.493.974,41 Euro ausgezahlt wurden. Weitere 671 Anträge betrafen die Novemberhilfen, in deren Rahmen 9.169.217.04 Euro beantragt und 2.867.733,51 Euro ausgezahlt worden sind.

Für die Zahlungen ist in Niedersachsen die N-Bank zuständig. Der Abgeordnete Siebels erwartet, dass Wirtschaftsminister Althusmann dafür Sorge trägt, dass die Zahlungen auch rechtzeitig an die Unternehmen fließen.

Die Überbrückungshilfe I umfasste die Fördermonate Juni bis August. Seit dem 10. Juli konnten sich die prüfenden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im digitalen Antragssystem registrieren und Anträge stellen, Rechtsanwälte dann zusätzlich seit dem 10. August. Das Programm endete zum 31. August 2020. Anträge konnten jedoch noch rückwirkend bis zum 9. Oktober gestellt werden. Mit aktuellem Stand wurden rund 9.863 Anträge bewilligt. Dies entspricht einem Bewilligungsvolumen von rund 100,9 Mio. Euro.

Seit dem 21. Oktober können Anträge für die Überbrückungshilfe II gestellt werden. Sie umfasst den Förderzeitraum September bis Dezember. Bis heute wurden 7.174 Anträge mit einem Antragsvolumen von über 71,7 Mio. Euro eingereicht. Anträge hierzu können aber noch bis Ende Januar gestellt werden.

Die Überbrückungshilfe III umfasst die Fördermonate Januar bis Juni 2021. Die Eckpunkte des Programms wurden mit Blick auf die Bedürfnisse der Wirtschaft noch einmal angepasst. Nun können auch Unternehmen bis zu einem jährlichen Umsatz von 500 Mio. Euro in Deutschland, sofern die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind, die Überbrückungshilfe III beantragen.

Die Novemberhilfen des Bundes, deren Berechnung durch das Wirtschaftsministerium des Landes erfolgt, können seit dem 25. November beantragt werden; die Auszahlung erfolgt seit dem 27. November. Unternehmen und Soloselbständige, die Fördersummen über 5.000 Euro geltend machen möchten und ihre Anträge über einen prüfenden Dritten gestellt haben, erhalten zunächst die Hälfte ihrer beantragten Fördersumme (max. 50.000 Euro) ausgezahlt.

Solo-Selbständige, die Novemberhilfe bis zu einem Betrag von 5.000 Euro geltend machen, können Anträge direkt stellen und erhalten die beantragte Summe in voller Höhe. Bis heute sind bisher 21.821 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 357,3 Mio. Euro eingegangen. Rund 102,5 Mio. Euro wurden bereits ausgezahlt. Das Programm Novemberhilfe endete am 30.November. Anträge können jetzt aber noch bis zum 31. Januar gestellt werden. Anträge für das Bundesprogramm Dezemberhilfe können seit dem 23. Dezember gestellt werden.