Landeszuschüsse für zusätzliche Corona-Schutzausrüstungen

Bild: M. Galka

MdL Siebels: Unkompliziertes Beantragungsverfahren / 80 Prozent der Fördermittel als Sofortüberweisung

Die kommunalen Schulträger können jetzt vor Ort in Abstimmung mit den Schulen zusätzliche sächliche Schutzmaßnahmen beschaffen, teilt der Landtagsabgeordnete Wiard Siebels aus Hannover mit. Das Kultusministerium von Minister Grant Hendrik Tonne habe hierzu eine entsprechende Richtlinie für die Bezuschussung solcher Maßnahmen veröffentlicht. Das Land stellt hierfür Mittel aus dem Sondervermögen von 20 Mio. Euro zur Bekämpfung der Corona-Krise bereit.

Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie können die Schulträger damit sowohl Ersatzmasken für Schülerinnen und Schüler, die ihre Mund-Nasen-Bedeckung vergessen haben, als auch FFP2-Masken für Lehrkräfte und weitere Schulbeschäftigte kaufen. Besonders vorteilhaft sei es, dass der vorzeitige Maßnahmenbeginn und die Sofortüberweisung von 80 Prozent der Gesamtfördersumme realisiert werden können – wie Minister Tonne das auch vorher in Aussicht gestellt habe. Die Auszahlung eines Restbetrages von 20 Prozent des Zuschusses erfolge dann nach Vorlage des  Verwendungsnachweises.

Wie Siebels weiter mitteilt, stehen pro Schülerin und Schüler rund 20 Euro für zusätzliche sächliche Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Neben Visieren als Spuckschutz, Einmalhandschuhen, Einmal-Schutzkleidung, Schutzbrillen, Desinfektionsspendern und Desinfektionsmitteln sowie mobilen Händewaschstationen stünden in dem Förderkatalog des Kultusministeriums außerdem auch Spuckschutz aus Sicherheitsglas, Absperrbänder und auch Hinweisschilder zu Hygiene-Regeln. Darüber hinaus werde in Einzelfällen die Anschaffung oder Anmietung von mobilen Luftfiltergeräten zum vorübergehenden Einsatz in Unterrichtsräumen gefördert, soweit die Räume nur eingeschränkt über die Fenster gelüftet werden können.

Antragsberechtigt sind die öffentlicher und freier Träger der niedersächsischen allgemein und berufsbildenden Schulen. Die Zuschüsse erfolgen in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Folgende maximalen Förderbeträge werden den Kommunen in der Richtlinie in Aussicht gestellt: Landkreis Aurich 184.640 Euro, Stadt Aurich 49.955 Euro, Gemeinde Großefehn 24.762 Euro, Gemeinde Großheide 14.114 Euro, Gemeinde Ihlow 21.562 Euro, Gemeinde Südbrookmerland 18.094 Euro und Samtgemeinde Brookmerland 32.414 Euro. Weitere 2.659 Euro stehen für die Waldorfschule Aurich und 2.210 für die Leinerschule Großefehn im Programm; auch die Krankenhausträgergesellschaft Aurich Emden Norden kann für die Ausbildung von Krankenschwestern und –pflegern 930 Euro in Anspruch nehmen.