Ähnlich wie etwa Unternehmen, Soloselbstständige oder Freiberufler trifft die Coronapandemie auch die gemeinnützigen Organisationen. Notwendige Einnahmen oder Spenden sind nicht mehr in dem erforderlichen Maß vorhanden, um laufende Kosten oder anstehende Investitionen zu decken. Um Liquiditätsengpässe oder sogar einen kompletten Liquiditätsausfall zu verhindern, kann ab sofort der „Niedersachsen-Schnellkredit Gemeinnützige Organisationen“ bei der NBank beantragt werden.
Der Landtagsabgeordnete Wiard Siebels aus Aurich unterstreicht die Bedeutung der Förderung: „Die gesellschaftliche Bedeutung des gemeinnützigen Sektors kann man gar nicht hoch genug einschätzen. Deshalb ist es mir ein Anliegen, dass für soziale Einrichtungen – gleichberechtigt zu gewerblichen Unternehmen – jetzt die Möglichkeit besteht, Kredite zu sehr günstigen Refinanzierungskonditionen zu erhalten.“ Niedersachsen sei eines der sechs Bundesländer, in denen das KfW-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen bislang umgesetzt werde.
Das Förderangebot richte sich laut Siebels an gemeinnützige Organisationen, die durch die Corona-Krise vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten haben. Darlehen von 10.000 bis 800.000 Euro können beantragt werden. Die Laufzeit variiere zwischen fünf, sieben und zehn Jahren. Abhängig von der Laufzeit seien mögliche Tilgungsaussetzungen. Sicherheiten müssten jedoch nicht gestellt werden.
Der Antrag könne schnell und komplikationslos ab sofort über das Kundenportal der NBank gestellt werden. Gefördert werden laufende Kosten sowie kurzfristig anstehende Anschaffungen in die soziale Infrastruktur. Unter bestimmten Kriterien seien dabei auch Gehälter, Löhne sowie Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter förderfähig.
Siebels abschließend: „In Niedersachsen steht somit für Jugend- und Familienbildungsstätten, Jugendherbergen, Werkstätten für behinderte Menschen sowie weiteren gemeinnützigen Sozialunternehmen neben den Leistungen des Landes aus der Richtlinie „Corona – Sonderprogramm für Jugend – und Familienbildung- und -erholung“ sowie der Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtungen nach dem Nds. Pflegegesetz zum Ausgleich coronabedingter Einnahmeausfällen ein weiteres Programm zur Verfügung.“