Siebels: Schulträger können jetzt in digitale Endgeräte investieren

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Sofortausstattungsprogramm des Bundes und der Länder hilft auch den Schülerinnen und Schülern in Aurich

Aus dem Sofortausstattungsprogramm für mobile Endgeräte fließen allein in den Wahlkreis  86 Aurich 1.026.784 Euro, in den Wahlkreis 87 Wittmund und Inseln sind es 373.860 Euro. Dies berichtet der Auricher SPD-Landtagsabgeordnete Wiard Siebels. „Die Bundesregierung und die Länder haben beschlossen, für 500 Mio. Euro mobiler digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler zu beschaffen, die kein solches Gerät besitzen,“ erläutert Siebels.

Die Beträge im Einzelnen: Für seine Schulen bekommt allein der Landkreis Aurich 600.523 Euro. Die Stadt Aurich erhält 126.553 Euro, Großefehn 43.369 Euro, Großheide 24.673 Euro, Ihlow 38.449 Euro, Südbrookmerland 43.278 Euro, die Samtgemeinde Brookmerland  73.414 Euro und die Samtgemeinde Hage 61.500 Euro; außerdem bekommen die Freie Waldorfschule Aurich 10.259 Euro und das Leinerstift Großefehn 4.766 Euro.

Ähnlich sieht es im Nachbarwahlkreis aus: Der Landkreis Wittmund erhält 201.706 Euro, Baltrum 1.312 Euro, die Stadt Norderney 14.614 Euro, Dornum 14.760 Euro, die Stadt Wiesmoor 61.445 Euro,  die Stadt Wittmund 33.256 Euro, Friedeburg 13.557 Euro, die Samtgemeinde Esens 18.696 Euro und die Samtgemeinde Holtriem 14.514 Euro.

„Der niedersächsische Anteil daran beläuft sich auf rund 47 Mio. Euro. Hinzu kommt ein Eigenanteil des Landes von 10 Prozent, so dass in Niedersachsen für die Sofortausstattung mit mobilen Endgeräten ein Gesamtfördervolumen in Höhe von rund 52 Mio. Euro zur Verfügung steht. Förderfähig waren alle entsprechenden Anschaffungen frühestens seit Beginn der Schulschließungen am 16. März 2020 und die spätestens bis zum 31.12.2020 durchgeführt werden. Eine Antragstellung war bis zum 31.8.2020 möglich“, führt Siebels weiter aus.

„Gerade beim Homeschooling während der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, dass Bildungsteilhabe nicht an sozialen Ungleichgewichten scheitern darf“, betont Siebels. „Das Förderprogramm dient insbesondere dazu, dass Kinder, die zu Hause keinen Zugriff auf solche mobilen Geräte haben, nicht benachteiligt werden. Förderfähig sind zum Beispiel schulgebundene Tablets, Notebooks oder Laptops. Diese können von den Kindern bei der Schule entsprechend ausgeliehen werden“, so der SPD-Abgeordnete abschließend.