Siebels: Landeshilfen für die Jugendherbergen in der Region

Jugendherberge Aurich (Beispielfoto) Bild: M. Galka

Mit dem Nachtragshaushalt 28 Mio. Euro bereitgestellt / Dank an Mitarbeiter für Einsatz während der Corona-Krise

Mit dem Nachtragshaushalt hat das Land Niedersachsen einen Rettungsschirm für den Erhalt gemeinnütziger Einrichtungen beschlossen, die keine Rücklagen bilden können. Hierzu gehören Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten und Familienbildungsstätten. Insgesamt stehen hierfür Hilfen von 28 Mio. Euro bereit.

Der Landtagsabgeordnete Wiard Siebels sagt dazu, dass die Ausbreitung des Corona-Virus die Bevölkerung insgesamt und insbesondere auch die sozialen Einrichtungen vor große Herausforderungen gestellt habe. Gerade diese Einrichtungen würden jedoch einen essentiellen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt unserer Demokratie leisten.

Das politische Ziel als SPD-Landtagsfraktion, deren Parlamentarischer Geschäftsführer Siebels ist, sei, das vielfältige Freizeit-, Erholungs- und Bildungsangebot in Niedersachsen zu erhalten und allen Menschen wieder zugänglich zu machen.

Um die wirtschaftlich weiterhin prekäre Situation vieler sozialer Einrichtungen – bedingt durch die Corona-Krise  – einzudämmen und die finanziellen Folgen der zum Infektionsschutz erforderlichen Maßnahmen abzufedern, haben Land und Bund verschiedene Unterstützungsleistungen beschlossenen.

Hierzu zählen das Kurzarbeitergeld, die Möglichkeit von Landesbürgschaften und das Programm „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“, sowie das SozialdienstleisterEinsatzgesetz (SodEG). Mit dem Nachtragshaushalt wurde darüber hinaus ein Rettungsschirm von insgesamt 28 Mio. Euro als unbürokratische Hilfe beschlossen.

Folgende Einrichtungen in der Jugend- und Familienbildung sind antragsberechtigt:

  • gemeinnützige Träger von Familienferienstätten für ihre im Land Niedersachsen gelegenen Familienferienstätten,
  • Träger von Familienbildungsstätten,
  • Träger von Mehrgenerationenhäusern und von selbstorganisierten Treffpunkten,
  • das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Hannover e.V., Landesverband Unterweser-Ems e.V. und Landesverband Nordmark e.V. für in Niedersachsen gelegene Jugendherbergen,
  • die Träger der Jugendbildungsstätten,
  • Einrichtungen, die regelmäßig für mehrtägige Schullandheimaufenthalte genutzt werden sowie
  • auf Landesebene anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.

Ausgeschlossen von dem Hilfspaket sind Einrichtungen in Trägerschaft des Bundes, eines Landes oder der Kommunen oder Einrichtungen, an denen der Bund, ein Land oder Kommunen mehrheitlich beteiligt sind.

Weitere Informationen zur Antragsstellung und die Auszahlungsanforderung auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie (https://soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/corona_sonderprogramm_fur_jugend_und_familienbildung/corona-sonderprogramm-191715.html).

Siebels abschließend: „Durch diese Sofort-Maßnahmen tragen wir als SPD-Landtagsfraktion zum Erhalt vieler Einrichtungen bei, deren Mitarbeitende sich in den letzten Monaten trotz Corona-Krise mit großem Engagement für die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit eingesetzt haben und sichern die Strukturen für die Zukunft.“