Siebels: Fast 17 Mio. Euro Fördermittel für Sportstätten

Bild: Rainer Sturm

Kommunen winkt in städtebaulichen Erneuerungsgebieten eine bis zu 90-prozentige Förderung

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stellt der Bund für das Jahr 2020 den Ländern kurzfristig 150 Mio. Euro für das Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ zur Verfügung, von denen rund 14 Mio. auf Niedersachsen entfallen. Wie der Abgeordnete Wiard Siebels aus Hannover mitteilt, ergänzt  das Land diese Mittel mit weiteren rund 2,8 Mio. Euro.

Siebels: „Sport kommt in seinen Funktionen als Ausgleich, zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration eine hohe Bedeutung zu.“ Als Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion begrüße er das neue Sportstättenförderprogramm als Ergänzung zur bewährten Städtebauförderung daher sehr. Gerade die in der Covid-19-Pandemie besonders belasteten Kommunen erhielten so die Möglichkeit, sich im Hinblick auf ihre – häufig von Sanierungsstau betroffene – Infrastruktur im Bereich von Sportstätten für die Zukunft aufzustellen.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johann Saathoff weist darauf hin, dass – anders als in den Regelprogrammen der Städtebauförderung – hier ein Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich sei (Bundesbeteiligung 75 + Landesbeteiligung 15 Prozent). Die niedersächsischen Städte und Gemeinden können jetzt bis zum 11.09.2020 einen Förderantrag stellen.

Förderfähig sind Sportstätten, die primär der Ausübung von Sport dienen, sowie deren bauliche Bestandteile und Nebeneinrichtungen (z.B. Umkleide- und Sanitärräume). Außerdem muss die Sportstätte in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegen. Gefördert werden können die bauliche Sanierung und der Ausbau, in Ausnahmefällen auch der Neubau.