Siebels: Mittel für die Kultur und die Erwachsenenbildung

„Mit dem dritten Durchgang des Investitionsprogramms für kleine Kultureinrichtungen setzen wir die bewährte und stark nachgefragte Förderung kleinerer Investitionsvorhaben überwiegend ehrenamtlich geführter Kultureinrichtungen in Niedersachsen fort.“  Berichtet der Landtagsabgeordnete Wiard Siebels.

Mit unserem Beschluss hat der Niedersächsische Landtag hierfür erneut Mittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Für kleinere Projekte in einem Volumen von 1.000 bis 25.000 Euro sind wie im Vorjahr die Landschaften und Landschaftsverbände zuständig. Sie legen die Antragsstichtage in eigener Verantwortung fest und stehen den kulturellen Einrichtungen bei der Antragsberatung hilfreich zur Seite.

Für größere Projekte zwischen 25.000 und 100.000 Euro können noch bis zum 31. August 2020 Anträge beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gestellt werden.

In der Corona-Pandemie stehen die niedersächsischen Kultureinrichtungen vor erheblichen Herausforderungen. Während Museen unter Beachtung von Abstands-, Zugangs- und Hygieneregelungen mittlerweile wieder öffnen können, fällt in anderen Bereichen die Entwicklung geeigneter Öffnungsstrategien immer noch vergleichsweise schwer. Gerade kleine Einrichtungen und Vereine sind oftmals in existenzieller Not.

Deshalb ist am Dienstag, 19. Mai, das Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine an den Start gegangen. Mit einer Fördersumme von zunächst mindestens 6 Mio. Euro sollen gemeinnützige Kultureinrichtungen unterstützt werden, die in den bisherigen Hilfsprogrammen nicht berücksichtigt wurden und die pandemiebedingt in eine existenzbedrohte Wirtschaftslage geraten sind.

Zuschussfähig sind z.B. Betriebskosten, Mieten und anderen unvermeidbare Zahlungsverpflichtungen. In Anlehnung an das Investitionsprogramm (s.o.) werden Anträge bis 8.000 Euro von den Landschaften und Landschaftsverbänden verantwortet, während Anträge über 8.000 Euro direkt durch das Ministerium bearbeitet werden. Wichtig ist, dass Personalkosten ausdrücklich nicht förderfähig sind. Diese Förderung richtet sich ebenfalls nicht an Soloselbstständige.

Die mittlerweile zweimonatige Pause des Lehrbetriebs an den Einrichtungen der Erwachsenenbildung hat auch diese schwer belastet. Mit der Vorwegnahme von Abschlagzahlungen der Finanzhilfe für das zweite Halbjahr konnten kurzfristige Liquiditätsengpässe behoben werden. Unter den Einrichtungen waren die Heimvolkshochschulen aufgrund ihres Beherbergungsbetriebs in besonderer Weise betroffen. Sie können zudem erst verspätet in den Lehrbetrieb zurückkehren. Um Einrichtungen zu unterstützen, die trotz Prüfung alternativer Finanzierungs- und Einsparmöglichkeiten in ihrer Existenz bedroht sind, hat das Land Niedersachsen hier einen Rettungsschirm im Volumen von 5,5 Mio. Euro gespannt.

Mit diesen Mitteln erhalten Kultur und Erwachsenenbildung eine ebenso notwendige wie hoch verdiente Unterstützung. Damit verbunden ist eine hohe Wertschätzung für das unermüdliche Engagement – insbesondere im Ehrenamt – auch und gerade in den vergangenen zwei Monaten. Das Ziel der SPD-Landtagsfraktion ist und bleibt es, Kultur und Erwachsenbildung auch dauerhaft attraktivere Rahmenbedingungen zu sichern.