Siebels: Vorrang für Trinkwasserschutz vor der Erdgas- und Erdölförderung

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Während der Dezember-Plenarsitzung des Nds. Landtages hat der Landtag auf Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und CDU konkrete Schritte beschlossen, mit denen der Vorrang des Gesundheits- und Trinkwasserschutzes vor der Erdgas- und Erdölförderung in Zukunft besser umgesetzt werden soll. „Das ist in Bezug auf eine mögliche Erdgasförderung in Engerhafe von besonderer Bedeutung.“ sagt dazu der Abgeordnete Wiard Siebels.

Die SPD-Fraktion setze sich konkret für die Menschen in den von Erdgas- und Erdölförderung betroffenen Regionen ein. Niedersachsen werde einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, demzufolge künftig alle Erdgas- und Erdölbohrungen unabhängig von ihrer Fördermenge oder Tiefe einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden sollen. Und bis das Bundesrecht entsprechend geändert sei, gelte seit Montag eine Übergangsregelung für Wasserschutzgebiete. „In Wasserschutzgebieten haben wir in Niedersachsen seit dieser Woche eine De-facto-Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung“, so Siebels weiter.

Der Landtag habe die Landesregierung zudem  aufgefordert, zeitnah wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Erdbeben vorzulegen, die möglicherweise durch Erdgasförderung hervorgerufen werden könnten.

Im Jahr 2017 stammten allein 94 Prozent der deutschen Erdgasproduktion sowie 35 Prozent der deutschen Erdölproduktion aus Niedersachsen. Wenngleich in Niedersachsen seit mehreren Jahrzehnten Erdgas und Erdöl gefördert werden, sehe man trotz fortschreitender Technologien noch immer Risiken für die Unversehrtheit des Trinkwassers.

Der Landtag habe sich auf Antrag der SPD-Fraktion ebenfalls für eine Änderung des Bundesberggesetzes stark gemacht. Diese solle – wie von den Bürgerinitiativen (auch in Engerhafe) vielfach gefordert – eine Öffentlichkeitsbeteiligung bereits vor der Erteilung von Erlaubnissen zur Aufsuchung von Erdgas oder Erdöl an verpflichtend machen. In Bezug auf die Sicherheit bestehender Förderplätze fügt Siebels an: „Der Landtag hat in seiner Sitzung die Landesregierung zu einer Initiative aufgefordert, die Sicherheit aller bestehenden Erdgas- und Erdölbohrplätze zu erhöhen und für ein repräsentatives Monitoring der entstehenden Emissionen zu sorgen.“

Bislang sei es so, dass für Erdgasförderstätten ein Mindestabstand von 100 bis 200 Metern zu Wohnhäusern erforderlich sei, nun habe der Landtag die Landesregierung aufgefordert, eine Erhöhung des Mindestabstandes auf 2.000 Meter zur Wohnbebauung zu prüfen. „Im von Umweltminister Olaf Lies eingeladenen Dialog zum Vorrang des Trinkwasserschutzes vor der Erdgas- und Erdölförderung wird auf die Frage eines Verbots der Erdgas- und Erdölförderung in Wasserschutzgebieten weiter eingegangen“, so Siebels abschließend. Dies könne dann natürlich auch die Aktivitäten von Vermillion Energy in Engerhafe betreffen.