Siebels: Vorrang für Trinkwasserschutz vor Erdgasförderung

Erdgas im Haushalt

Wichtiger Beschluss der Landtagsfraktionen von SPD und CDU

Der Gesundheits- und Trinkwasserschutz soll jetzt wieder Vorrang vor der  Erdgasförderung bekommen. Auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion haben SPD und CDU die Landesregierung jetzt aufgefordert, zeitnah wirksame Maßnahmen vorzulegen, wie die Bevölkerung künftig vor Erdbeben geschützt werden soll. Diese Initiative ist mit Blick auf die von der Firma Vermilion Energy beabsichtigte Wiederaufnahme der Erdgasförderung in Engerhafe auch für den Landkreis Aurich wichtig. Nach einem entsprechenden Beschluss des Umweltausschusses des Landtages soll Mitte Dezember die Beschlussfassung im Landtagsplenum erfolgen.

„Der Beschluss der Regierungsfraktionen ist ein wichtiger Schritt nach vorn!“ sagt dazu der SPD-Abgeordnete Wiard Siebels. „Mir kam es zum einen darauf an, dass die Landesregierung eine Vervielfachung des bisher viel zu geringen Mindestabstands von Erdgasförderstätten zur Wohnbebauung prüft. Im Entschließungsantrag fordern wir vom Land zum anderen eine Initiative mit dem Ziel, die Sicherheit aller bestehenden Erdgas- und Erdölbohrplätze zu erhöhen, für ein repräsentatives Monitoring der dort entstehenden Emissionen zu sorgen und die Messwerte öffentlich zugänglich zu machen.“ Dafür hätten zahlreiche Bürgerinitiativen, u.a.  in Engerhafe in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) schon Vorarbeit geleistet, auf die es nun aufzubauen gilt. Auch der Einsatz von MdB Johann Saathoff auf Bundesebene sei hier zu nennen.

Siebels brachte deshalb seine Freude zum Ausdruck, dass die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion auch beschlossen haben, die Landesregierung aufzufordern, einen Entwurf zur Änderung des Bundesberggesetzes in den Bundesrat einzubringen. Er soll, wie von der Bürgerinitiative aus dem Landkreis Aurich vielfach gefordert, darauf abzielen, eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Erteilung von Erlaubnissen zur Aufsuchung von Erdgas oder Erdöl verpflichtend machen und dem Vorrang des Trinkwasser- und Gesundheitsschutzes vor wirtschaftlichen Interessen Geltung verschaffen.

Die Regelungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen auf Bundesebene sollen so geändert werden, dass für alle Bohrungen – egal ob zur Aufsuchung, wissenschaftlichen Erprobung oder Gewinnung von Erdöl oder Erdgas, einschließlich Sauergas, unabhängig von der Fördermenge und der Tiefe – eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend vorgeschrieben wird.

Weitere Bohrungen und Bohrvorhaben in räumlicher Nähe müssen auch im Rahmen einer UVP berücksichtigt werden. Auf entsprechende Änderungen der UVP-Richtlinie der Europäischen Union (EU) soll hingewirkt werden. Siebels: „Das ist ein großer Erfolg!“