5,5 Mio. Euro für die Schul-Infrastruktur

Geld für eine moderne Schul-Infrastruktur: Der Landkreis Aurich und die Gemeinden können mit einer Förderung in Höhe von rund 5,5 Mio. € rechnen

Fällt leider nicht in die Förderkulisse: die alte Seefahrtschule Timmel.

Kommunales Investitionsprogramm KIP II – Schulsanierung

Der Landkreis Aurich kann als Schulträger mit rund 3,3 Mio. € aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Bundes (KIP II – Schulsanierungsprogramm) für die Modernisierung, Sanierung und Erweiterung der kommunalen Schul-Infrastruktur rechnen. Weiterhin erhalten die Samtgemeinde Brookmerland knapp 626.000 €, Großefehn rund 475.000 €, Großheide rund 309.000 €, Ihlow knapp 273.000 € und Südbrookmerland knapp 584.000 € aus dem Gesetzentwurf, so dass insgesamt 5,5 Mio. € in den Landkreis fließen werden.

„Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer deutlich verbesserten Situation an unseren Schulen“, erklärt hierzu der SPD-Landtagsabgeordnete Wiard Siebels aus Aurich.

Am Mittwoch, 21. Februar, hat die SPD-geführte Landesregierung per Kabinettsbeschluss dafür gesorgt, dass der entsprechende Gesetzentwurf im Niedersächsischen Landtag beraten werden kann. Das Gesamtvolumen der Förderung beträgt bis zum Jahr 2022 rund 289 Millionen Euro.

„Die Landesregierung“, so der SPD-Landtagsabgeordnete Wiard Siebels, „hat schnell gehandelt und mit dem Bund gut verhandelt. So können rund 85 Prozent der Kommunen in Niedersachsen wie auch der Landkreis Aurich mit der Finanzhilfe für die Schul-Infrastruktur planen. Wir als SPD-Landtagsfraktion wollen den Gesetzentwurf nun schnell beraten, um die Förderung so zeitnah wie möglich auf den Weg zu bringen.“

Der Abgeordnete Siebels weiter: „Von diesen Investitionen werden Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer ebenso wie die Eltern im Landkreis Aurich erheblich profitieren.“

„Wenn der Gesetzentwurf schnell beschlossen wird, können die Maßnahmen kurzfristig beantragt und entsprechend zügig umgesetzt werden“, macht der
SPD-Landtagsabgeordnete deutlich. Die Förderanträge können nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch den Landtag beim Innenministerium gestellt werden.