Mit den Summen können die Kommunen Fehlbeträge in den kommunalen Haushalten decken, die Kassenliquidität stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückführen.
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um Gemeinden und Samtgemeinden, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.
Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.
Insgesamt hatten in diesem Jahr 62 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der Antragsteller ist im Vergleich zum Vorjahr in etwa konstant. Ziel ist es, allen Kommunen das Geld bis spätestens Ende des Jahres auszuzahlen, so der Abgeordnete Siebels.