Die Gemeinde wird vom Land unterstützt, um Fehlbeträge im kommunalen Haushalt auszugleichen, um die Kassenliquidität zu stärken und um aufgehäufte Schulden abzubauen, so der Abgeordnete. Die Bedarfszuweisung werde spätestens bis Jahresende vom Land überwiesen. Mit der bewilligten Zuweisung wird jeweils ein Anteil in Höhe von rund zehn Prozent des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages im Etat abgedeckt.
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleiches, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken.