Die Mittel für den Mietwohnungsbau könnten nun endlich landesweit genutzt werden. Bislang habe die Förderung nur in städtischen Gebieten mit großer Wohnungsnachfrage und hohen Mieten zur Verfügung gestanden. „Wir haben dafür gesorgt, dass die Wohnraumförderung nun für alle Gebiete in Niedersachsen zur Verfügung steht“, betont Siebels „da wir in allen Landesteilen einen steigenden Druck auf bezahlbaren Wohnraum haben“. Zum 1. Januar 2016 wurde die Richtlinie zur sozialen Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen angepasst. Die Wohnraumfördermittel können über das Förderinstitut NBank abgerufen werden. „Die Niedersächsische Landesregierung reagiert konsequent auf die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten und handelt“, stellt Siebels fest. Auch könne die Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen auch für die Unterbringung von Flüchtlingen eingesetzt werden. „Die geförderten Objekte werden die lokalen Wohnungsmärkte entspannen und für eine menschenwürdige Unterbringung sorgen“, so Siebels. Maximal zehn Jahre können die Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, dann werden sie in Sozialwohnungen umgewandelt.
Insgesamt sorge das Förderprogramm der Niedersächsischen Landesregierung für den sozialen Wohnungsbau im Umfang von 400 Millionen Euro für den Bau von 5.000 Wohnungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Zusätzlich werden vom Land Niedersachsen jährlich weitere 80 Millionen Euro an Bundesmitteln für sozialen Wohnungsbau eingesetzt. „Wir übernehmen Verantwortung für die Menschen in Niedersachsen und haben ‚Bezahlbares Wohnen‘ endlich wieder zum Thema gemacht“, sagt der Landtagsabgeordnete Wiard Siebels.