Siebels: Über 357.000 Euro für den Landkreis und die Gemeinden im Wahlkreis für Umsetzung der inklusiven Schule

Die Rot-Grüne Regierungskoalition hat im Landtag ein Gesetz beschlossen, mit dem die finanzielle Unterstützung für die Kosten der Inklusion bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft geregelt wird: „Das Land gibt für alle öffentlichen Schulen in diesem Jahr 17,5 Millionen Euro, ab dem Haushaltsjahr 2016 30 Millionen Euro jährlich für die Kosten der Inklusion für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen“, erklärt dazu der SPDLandtagsabgeordnete Wiard Siebels

Die Schulen im Landkreis Aurich und in den Gemeinden Stadt Aurich, Samtgemeinde Brookmerland, Gemeinden Großefehn, Großheide, Ihlow und Südbrookmerland in öffentlicher Trägerschaft werden von der SPD geführten Landesregierung bei den Kosten für bauliche und sonstige Maßnahmen für Inklusion maßgeblich unterstützt“, macht der SPD-Landtagsabgeordnete Wiard Siebels deutlich. Für den Landkreis Aurich wird das Land ab dem Jahr 2016 rund 230.000 Euro für Maßnahmen im Zusammenhang mit der inklusiven Schule zur Verfügung stellen. In den Gemeinden betragen die Summen:

Stadt Aurich           35.421,- Euro
Großefehn              20.159,- Euro
Großheide              12.273,- Euro
Ihlow                       17.037,- Euro
Südbrookmerland   22.360,- Euro
SG Brookmerland  22.886,- Euro

„Damit fliessen in die Gemeinden  im meinem Wahlkreis und den Landkreis insgesamt 357.413 Euro im nächsten Jahr als Zuschüsse für die große Aufgabe der Umsetzung der Inklusion“, freut sich der Landtagsabgeordnete Wiard Siebels. „Wenn Inklusion an den Schulen in Niedersachsen gelingen soll, muss das Land die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen. Das ist mit diesem Gesetz der Regierungskoalition gelungen“, betont der Landtagsabgeordnete Siebels. Wiard Siebels macht deutlich: „Eine Gesellschaft, in der Ausgrenzung an der Tagesordnung ist, ist nicht die Gesellschaft, für die wir stehen. Eine fehlende Rampe für Rollstuhlfahrer, ein nicht schallgedämmter Raum oder ein fehlender Fahrstuhl dürfen nicht der Grund für das Scheitern von gemeinsamem Lernen und Leben sein.“