Siebels: Land bringt weitere Unterstützung für Kommunen auf den Weg – Gesetz zur Förderung kommunaler Investitionen bringt Millionen für die Kommunen im Landkreis Aurich

Die rot-grüne Landesregierung hat heute den Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verbandsanhörung freigegeben. Mit diesem Gesetz soll die Investitionstätigkeit von Kommunen gefördert werden.

Dazu erklärt der SPD- Abgeordnete Wiard Siebels: „Uns vor Ort hilft der Beschluss der Landesregierung. Folgende Kommunen erhalten folgende Investitionspauschalen:

Landkreis Aurich                    => 4.298.846,86 Euro

Samtgemeinde Brookmerland  => 189.617,06 Euro

Gemeinde Großefehn              => 287.778,58 Euro

Gemeinde Großheide              => 118.328,24 Euro

Gemeinde Ihlow                     => 315.738,60 Euro

Gemeinde Südbrookmerland    => 296.029,61 Euro

Am 12. Juni 2015 wurde im Bundesrat das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen vorgelegt und beschlossen, hiernach erhalten die Länder 3,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Auf Niedersachsen entfallen somit ungefähr 327 Millionen Euro, welche durch das Land an die Niedersächsischen Kommunen verteilt und weitergeleitet werden müssen. Erforderlich hierfür ist ein Landesgesetz, welches heute vom Kabinett auf den Weg gebracht worden ist.  „Ich begrüße das zügige Vorgehen der Landesregierung, welche bereits jetzt den Entwurf für ein Niedersächsisches Kommunalinvestitionsfördergesetz auf den Weg bringt, damit die Gelder schnellstmöglich an die Kommunen weitergeleitet werden können“, erläuterte Siebels.

Nach dem Vorschlag der Landesregierung sollen die vorgegebenen Finanzmittel je hälftig auf die Kreis- und hälftig auf die Gemeindeebene verteilt werden. Die Verteilung erfolgt jeweils zu einem Drittel anhand der Kriterien Einwohner, Arbeitslosenquote und Kassenkreditbestand. „Somit ist sichergestellt, dass finanzschwache Kommunen mehr erhalten als finanzstärkere Kommunen. Das ist eine Frage der gerechten Verteilung“, unterstrich Wiard Siebels.

Siebels begrüßt ebenso, dass das Gesetz eine Spreizung bei der Aufbringung des Eigenanteils von fünf bis fünfzehn Prozent vorsieht. So könne gewährleistet werden, dass finanzschwache Kommunen einen noch geringeren Eigenanteil als die vom Bund geforderten zehn Prozent zu leisten haben.