
„Gleichstellung bekommt mit diesem Beschluss der Regierungsfraktionen wieder das Gewicht, das ihr zusteht. Zu Zeiten der CDU/FDP-Vorgängerregierung ist die Gleichstellungsarbeit in den Kommunen per Gesetz ins Abseits gedrängt worden. Das ändern wir jetzt endlich, erfüllen damit eine Forderung, die seit vielen Jahren von Frauenverbänden erklärt worden ist, und lösen ein weiteres Wahlversprechen ein“, sagt dazu der SPD-Landtagsabgeordnete Wiard Siebels.
Der gute Weg, den die SPD-geführte Landesregierung in den 1990er Jahren begonnen habe, könne jetzt erfolgreich weitergeführt werden. „Dafür brauchen wir auch in den kleineren Städten und Gemeinden hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Die Landesregierung wird das Geld dafür im Rahmen der Konnexität zur Verfügung stellen, weil uns diese Arbeit wichtig ist. Gleichstellung ist gleichzeitig auch mehr Chancengleichheit und -gerechtigkeit. Es gibt noch viel zu tun und wir wollen diese Arbeit befördern und die Benachteiligung aus der Zeit der CDU/FDP-Regierung beenden“, macht der Abgeordnete Siebels deutlich.
Von der neuen Regelung sind 80 Städte und Gemeinden in Niedersachsen betroffen. In 50 dieser Gemeinden wird derzeit freiwillig eine Gleichstellungsbeauftragte hauptamtlich beschäftigt. Mit der Änderung im Gesetz werden diese Gemeinden bei der Gleichstellungsarbeit jetzt finanziell unterstützt. 30 Kommunen werden im Zuge der Gesetzesänderung eine hauptamtliche Gleichstellungsstelle neu einrichten.