Siebels: Neue Kontrollgebühren belasten kleine Unternehmen nicht

Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wiard Siebels, begrüßt den Entwurf des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums für eine neue Gebührenordnung bei Lebensmittelkontrollen: „Der Vorschlag von Landwirtschaftsminister Christian Meyer ist mit Blick auf die Futtermittelskandale der vergangenen Jahre konsequent und richtig. Die Gebühren sollen in Zukunft nach dem Verursacherprinzip berechnet werden und nicht mehr die Verbraucher bzw. Steuerzahler belasten“, betont der SPD-Landtagsabgeordnete Siebels. Damit stärke die neue Landesregierung den Verbraucherschutz nachhaltig.

 
Kleinere Betriebe, die in der Regel nur einmal im Jahr oder nur alle zwei Jahre kontrolliert werden, wolle das Landwirtschaftsministerium entlasten. „Das gilt zum Beispiel für Kioske, die lediglich 25 Euro im Jahr für Kontrollgebühren kalkulieren müssten und alle zwei Jahre kontrolliert werden. Bäckereien oder Fleischerläden müssen sich auf Gebühren zwischen 50 und höchstens 100 Euro im Jahr einstellen“, erklärt der agrarpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion das Prinzip.
 
Das sei, so Wiard Siebels, vertretbar und entlaste die genannten Betriebe im Vergleich zur bisherigen Gebührenordnung. Regelkontrollen bei größeren Betrieben sollen, so der Entwurf, über den der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung heute, Mittwoch, informiert worden ist, nach dem Jahresumsatz der Unternehmen berechnet werden.
 
Wiard Siebels macht deutlich: „Auch hier sollen die Gebühren mit Augenmaß und nach gerechten Kriterien angesetzt werden. Das unterstreicht den Willen von Landwirtschaftsminister Christian Meyer, dem Verbraucher größtmögliche Sicherheit und den Unternehmen so viel Kontrolle wie nötig und so wenig Bürokratie wie möglich zu bieten.“
 
Siebels erklärt weiter, er begrüße, dass die CDU die Arbeit von Landwirtschaftsminister Christian Meyer inzwischen anerkenne und lobe. „Es ist gut, dass bei der Opposition die Einsicht reift, dass es kein Weiter so geben kann und der Verbraucherschutz vorgehen muss.“

Bei Futtermittelherstellern werden die Kontrollen künftig nach Aufwand berechnet. „Das Risiko bestimmt die Häufigkeit der Kontrolle. Auch das ist aufgrund vergangener Ereignisse ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit für die Verbraucher“, bewertet der agrarpolitische Sprecher der SPD-Fraktion den Entwurf des Ministeriums.
 
Die neue Gebührenordnung soll noch bis zum Sommer 2014 in Kraft treten.