
„Wir unterstützen deshalb einen entsprechenden Gesetzesantrag von Nordrhein-Westfalen im Bundesrat“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Siebels. Das Landeskabinett habe einhellig einen solchen Schritt beschlossen. Siebels betonte, ein Girokonto sei Voraussetzung, um überhaupt angemessen am Wirtschafts- und Geschäftsleben teilzunehmen. „Ohne Girokonto läuft nichts“, so der SPD-Politiker. „Zahlungen für Renten, Kinder-, Eltern- und Arbeitslosengeld oder BAföG werden ebenso über das Girokonto abgewickelt wie Rechnungen für Miete, Strom, Wasser, Telefon und TV.“
Kaum jemand wisse jedoch, „dass Hunderttausende Menschen von dieser Serviceleistung ausgeschlossen werden“, sagte Siebels. Selbst die Bundesregierung gehe in offiziellen Berichten „von fast 600 000 betroffenen Menschen“ aus. „Schätzungen der Europäischen Kommission vom Februar 2013 sprechen sogar von bundesweit fast einer Millionen Menschen ohne eigenes Girokonto“, sagte Siebels. „Das kann so nicht weitergehen“, forderte Siebels. Nach Siebels Angaben verpflichtet der nun vorliegende Gesetzentwurf alle Geldinstitute, die Girokonten im Angebot haben, grundsätzlich allen Verbrauchern auf Antrag ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto einzurichten. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Bürgerinnen und Bürger rechtmäßig in der EU aufhalten.
Der SPD-Landtagsabgeordnete betonte zudem, es müsse Schluss sein mit der Diskriminierung von Bankkunden durch eine umstrittene Bonitätsbewertung. „Wenn ein solches sogenanntes Scoring-Verfahren die Anschrift eines Betroffenen, dessen Wohnumfeld oder sogar bestimmte Vornamen als Gründe für die Ablehnung von Krediten zugrunde legt, ist das menschenverachtend und gehört abgeschafft“, forderte Siebels.
Die gesetzlichen Anforderungen an Wissenschaftlichkeit und Prognosegenauigkeit von Scoring-Verfahren sind deutlich über das in § 28b Bundesdatenschutzgesetz bislang vorgesehene Maß hinaus zu erhöhen. Um Transparenz und Kontrolle über angewandte Scoring-Verfahren zu verbessern, ist Verbraucherinnen und Verbrauchern darüber Auskunft zu erteilen, weshalb bestimmte Daten für die Berechnung des Score-Wertes herangezogen und wie diese gewichtet worden sind. Siebels: „Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist jetzt in der Pflicht.“ Ministerin Ilse Aigner müsse „schleunigst dafür sorgen, das Bundesdatenschutzgesetz so zu ändern, damit die gesetzlichen Anforderungen an das Scoring-Verfahren erhöht werden“.