SPD-Landtagsabgeordneter Wiard Siebels begrüßt Ankündigung des neuen Landesvergabegesetzes ab 2014

Die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben heute die Einbringung eines neues Landesvergabegesetzes angekündigt.

 Es soll das aktuelle Landesvergabegesetz, das zum 31.12.2013 ausläuft, ersetzen. Das neue Landesvergabegesetz, das für Land, Gemeinden und Landkreise und andere öffentliche Auftraggeber gelten wird, wird sich am Leitbild „gute und fair bezahlte Arbeit“ orientieren. Wiard Siebels, Abgeordneter der SPD-Landtagsfraktion Niedersachsen erklärt dazu: „Das noch unter Schwarz-Gelb verabschiedete Landesvergabegesetz genügt diesen Ansprüchen nicht. Beispielsweise ist der Schwellenwert mit 30.000 Euro viel zu hoch angesetzt, das Gesetz soll künftig bereits für Aufträge ab 10.000 Euro gelten. Außerdem haben CDU und FDP das Vergabegesetz auf den Bausektor beschränkt und Dienstleistungsbranchen wie den ÖPNV außen vor gelassen.“

 

„Neben den Kriterien der Tariftreue und guter Arbeit sollen soziale und umweltbezogene Belange sowie Fairness-Kriterien im öffentlichen Beschaffungswesen künftig Berücksichtigung finden“, so Siebels.

 

Am Dienstag wurde im Rahmen einer fraktionsübergreifenden Anhörung mit Gewerkschaften, Unternehmerverbänden, Kammern und kommunalen Spitzenverbänden die Zielsetzungen für das neue Landesvergabegesetz erörtert. Wir ziehen eine positive Bilanz der ersten Verbandsanhörung. „Die Verbände haben die neue Offenheit im Umgang mit parlamentarischen Initiativen ausdrücklich gelobt“, berichtet Siebels. Zudem hätten die eingeladenen Bündnispartner bereits im Vorfeld der Anhörung umfassende Stellungnahmen zum Gesetzentwurf eingebracht. „Es hat sich gezeigt, dass die rot-grünen Vorstöße der vergangenen Wahlperiode für ein gutes und nachhaltiges Tariftreue- und Vergaberecht richtig waren, weil die Verbände großen Handlungsdruck in Sachen Wettbewerbsfähigkeit und Fairness bei der Bekämpfung von Dumpinglöhnen sehen“, so der Sozialdemokrat.

 

Der Weg des offenen und engen Dialogs als rot-grüne Mehrheitsfraktionen mit den Partnern wird konsequent fortgesetzt, so Siebels.

 

Zentrales Ziel des neuen Vergaberechts sind der Kampf gegen Lohndumping und die Milderung der Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme.

 

Dazu wird bei öffentlichen Aufträgen über Bau- und Dienstleistungen Tariftreue nach für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder die Einhaltung eines Mindestentgelts, das durch Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder Mindestarbeitsbedingungengesetz festgesetzt wird, gefordert. Für Dienstleistungen im Bereich des ÖPNV wird Tariftreue nach einem für repräsentativ erklärten Tarifvertrag gefordert. Sollten Tariftreue oder Mindestentgelte aufgrund fehlender Vereinbarungen oder Rechtsnormen nicht gefordert werden können, gilt im Rahmen eines Auffangtatbestandes ein allgemeines Mindestentgelt in Höhe von 8,50 € pro Stunde.

 

Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen, d.h. öffentliche Aufträge sind insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zugänglich zu machen, u.a. durch Bildung von Teil- und Fachlosen und expliziter Aufforderung bei beschränkten oder freihändigen Vergaben. Soziale Kriterien finden künftig stärker Eingang in das Vergaberecht. Einen besonderen Schwerpunkt legen SPD und Grüne auf die Beschäftigung von Auszubildenden oder schwerbehinderten Menschen sowie die Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern.

 

Die öffentlichen Auftraggeber sind gehalten Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem Gesetz ergebenden Verpflichtungen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Tariftreue oder der Mindestentgelte, zu überprüfen. Liegen Anhaltspunkte vor, dass gegen Verpflichtungen verstoßen wird, sind sie zur Durchführung der Kontrollen verpflichtet. Sollten sich Verstöße gegen die Verpflichtungen ergeben, kann das Vertragsstrafen und die fristlose Kündigung des Vertrages zur Folge haben. Bei groben Verstößen können Auftragnehmer für bis zu 3 Jahren von den Vergaben der betroffenen Vergabestelle ausgeschlossen werden.