· Die Allzuständigkeit des Petitionsausschusses, damit die unnötige Aufteilung der Beratungen in Petitionsausschuss und Fachausschuss ein Ende hat.
· Mit der Einführung einer E-Akte soll dann auch das Berichterstatterwesen verändert werden, weil dies durch die Verfügbarkeit der Unterlagen möglich wird. Dann sollen statt einem, zwei Bearbeiter eingesetzt werden.
· Eine monatliche Eingangsliste von Petitionen zu erstellen, damit die Abgeordneten möglichst frühzeitig Kenntnis von den Petitionenerhalten, um dann sinnvoll über das Anliegen beraten zu können.
· Auch die Möglichkeit für ein elektronisches Kinderpetitionsportal zu schaffen. Das Petitionsrecht ist nicht an die Volljährigkeit oder Geschäftsfähigkeit gebunden; benötigt wird daher auch eine Erklärung des Petitionsrechtes in kindgerechter Sprache.
· Das Sonderzuweisungsrecht des Petitionsausschusses an die bestehende Härtefallkommission.
Siebels stellt abschließend fest: „Ich freue mich auf interessante Beratungen im den Gremien und erhoffe mir durch den Vorstoß des Landtagspräsidenten mehr Schub für unsere Vorschläge.“