„Strittig ist vor allem der Vorschlag, auf eine Stichwahl von Bürgermeistern und Landräten zu verzichten. Auch die Frage der Abberufung von Bürgermeistern und Landräten ist nicht gelöst“, erläutert Siebels. „Die Kommunen haben laut Landesverfassung beim Kommunalverfassungsgesetz ein Mitwirkungs- und Beteiligungsrecht. Sie haben Anspruch darauf, diesen Gesetzentwurf in seiner letzten Fassung zu sehen. Was bisher im Innenausschuss präsentiert wurde, war hingegen ein unausgegorenes und unfertiges Sammelsurium“, sagt Siebels. Städtetag und Landkreistag hätten angekündigt, den Gesetzentwurf abzulehnen,falls noch weitere Änderungsanträge kämen. Der Gemeindebund habe bereits seine Ablehnung signalisiert. „Die Vorstellung aus den Reihen der CDU-Fraktion,der Landtag habe freie Hand bei der Gesetzesberatung und könne nun mit der Mehrheit der Regierungskoalition noch weitere Änderungen durchsetzen, kommt einer Brüskierung der Kommunen gleich. Wir bestehen darauf, alle Änderungsanträge den kommunalen Vertreter in einem neuen Anhörungsverfahren vorzulegen. Die Kommunen müssen ernst genommen werden“, so Siebels. Nach wie vor gäbe es auch völlig unterschiedliche Strömungen in der CDU, die verschiedeneTeile des neuen Kommunalrechts offenbar aus persönlicher Betroffenheit geregelt haben wollen, es sei völlig undurchsichtig in welche Richtung sich das ganze nun entwickeln solle. Das ganze dann im Hau-Ruck-Verfahren durchzuziehen führe am Ende ins Chaos, kritisert Siebels.
Siebels: Land muss Entwurf zu neuer Kommunalverfassung zurückziehen
Der Landtagsabgeordnete Wiard Siebels fordert die Landesregierung auf, ihren Entwurf eines Kommunalverfassungsgesetzes zurückzuziehen und zu überarbeiten. „Der Gesetzentwurf trifft auf teilweise erbitterten Widerstand der kommunalen Spitzenverbände. Die Landesregierung ist gut beraten deren Vorbehalte ernst zu nehmen“, sagte Siebels.