Eine Selbstverpflichtung reicht nicht aus. Notwendig ist zusätzlich zu „Frischmilch“ und „H-Milch“ eine eindeutige Verkehrsbezeichnung für die so genannte ESL-Milch. Unser Vorschlag: Die Bezeichnung „Frischmilch“ oder „frische Milch“ bleibt ausschließlich pasteurisierter Milch vorbehalten. Die längerfrische ESL-Milch hingegen muss einfach als „Milch“ bezeichnet werden. Zusätzlich muss das Herstellungsverfahren („hocherhitzt“oder „gefiltert“) auf der Verpackung vermerkt werden.Wie die Milch behandelt wird, entscheidet über Geschmack und Inhaltsstoffe. Deshalb muss die Verkehrsbezeichnung eindeutig sein. Wer Frischmilch kaufen will, soll auch Frischmilch bekommen. Und wer Frischmilch produzieren will, darf nicht dadurch benachteiligt werden, dass hocherhitzte oder mikrogefilterte Milch als Frischmilch deklariert und verkauft wird.
Frischmilch, Milch und H-Milch
Zur Debatte um die Bezeichnung der länger haltbaren ESL-Milcherklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Wiard Siebels, Mitglied im Arbeitskreis Landwirtschaft der SPD-Fraktion: