Siebels: Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten!

In einer kleinen Anfrage an die Landesregierung möchte der Auricher Landtagsabgeordnete Wiard Siebels (SPD) von der Landesregierung geklärt wissen, wie sich die Landesregierung zum Jugendarbeitsschutzgesetz verhalte. Nachdem es in den letzten Jahren immer wieder Vorstöße von CDU-Landesregierungen gegeben hatte um eine Verschlechterung des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu erwirken, gab es Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat, sich mit der Überarbeitung des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu befassen. Um diese Arbeitsgruppe, die eigentlich im Sommer 2007 über ihre Ergebnisse Bericht erstatten sollte, war es verdächtig ruhig geworden.

„Die Landesregierung muss deshalb Farbe bekennen, wie sie zum Erhalt des Jugendarbeitsschutzgesetzes steht“, so Wiard Siebels. Junge Menschen bräuchten einen besonderen Arbeitsschutz, damit sie beim Start in das Berufsleben nicht in Ihrer Gesundheit gefährdet oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt würden, so Siebels weiter. Im April 1976 hatte die sozial-liberal geführte Bundesregierung das Jugendarbeitsschutzgesetz unter großem Konsens eingeführt. „Doch seit der Verabschiedung des Gesetztes machen immer wieder Unternehmen und Verbände mit dem unheilvollen Wort „Ausbildungshemmnissen“ Stimmung gegen einen wirksamen Schutz junger ArbeitnehmerInnen. Die immer wieder vorgebrachte Behauptung, dass diese strengen Regelungen die Schaffung von Ausbildungsplätzen verhindern oder sogar vernichten würden, sei schlichtweg falsch“, so der Abgeordnete Siebels. Einen Zusammenhang zwischen dem Abbau sozialer Schutzrechte und einem verbesserten Angebot an Ausbildungsplätzen gebe es nicht, so Siebels weiter. Das Recht von Jugendlichen auf einen staatlich garantierten Schutz ihrer physischen und psychischen Gesundheit sei kein Ausbildungshemmnis, sondern ein Ausdruck ihres Rechts auf selbst bestimmte Lebensführung, so Siebels abschließend.