Siebels hält Rede zum Bürgerbus
Abschließende Beratung:
Bürgerbusse fördern – Gemeinnützigkeit Anerkennen
Wiard Siebels (SPD):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will für meine Fraktion zunächst erklären, dass uns der Antrag auf den ersten Blick nicht unsympathisch ist. Gerade im ländlichen Raum bei einer geringen Bevölkerungsdichte gibt es in der Tat ein Problem damit, den Bürgern ein ausreichendes Angebot im ÖPNV zur Verfügung zu stellen.
Die Grünen beabsichtigen, dieses Problem nun dadurch zu lösen oder jedenfalls zu mildern, dass Bürgerbusse in den Genuss von Steuererleichterungen kommen, nämlich durch die generelle Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Nun muss man wissen, dass die Träger des ÖPNV - im Regelfall die Kommunen - diese Aufgabe nur noch unter großen Anstrengungen ausführen können. Immer weitere Einnahmeverluste der Kommunen bei gleichzeitig wachsenden Aufgaben machen den Kommunen das Leben schwer, meine Damen und Herren. Daran ist - das muss deutlich gesagt werden - diese Landesregierung - vorsichtig formuliert - nicht ganz unschuldig, meine Damen und Herren.
In unseren Kommunen wirken außerdem die Schülerverkehre immer noch als Rückgrat des ÖPNV. Wir wissen auch: Die Schülerzahlen gehen zurück. - Das bedeutet: Nicht nur die schwierige Einnahmesituation der Kommunen macht es schwer, ein flächendeckendes Angebot im ÖPNV vorzuhalten, sondern gleichzeitig wird das Ganze durch wegbrechende Schülerzahlen auch noch erschwert. Da erscheint es logisch, die entstehende Lücke - jedenfalls teilweise - durch den Einsatz solcher Bürgerbusse zu schließen. Ich möchte das Engagement derjenigen Bürger, die sich in solchen Vereinen ehrenamtlich engagieren, um ihren Nachbarn und Mitbürgern Mobilität zu ermöglichen, ausdrücklich loben.
Die Frage ist aber, ob wir diesen nicht ganz unbedenklichen Trend, bisher staatliche Daseinsvorsorge durch das Ehrenamt zu ersetzen, durch eine solche einseitige Steuererleichterung fördern dürfen. Wir meinen, nein, meine Damen und Herren. Es geht nicht, dass der pensionierte Busfahrer am Ende ehrenamtlich den Bürgerbus fährt und dem jungen Kollegen möglicherweise den Job wegnimmt.
Wir wollen stattdessen finanziell gut ausgestattete Kommunen, die im Rahmen der Daseinsvorsorge diese Aufgabe erledigen können. Mobilität, meine Damen und Herren, darf nicht zum Almosen der Bewohner im ländlichen Raum werden. Mobilität muss ein Anrecht der Bürger gegenüber der Gemeinschaft sein.
Wir wollen, dass im Rahmen einer mehrstufig differenzierten ÖPNV-Bedienung alle Ebenen des ÖPNV von der Bahn über Linien- und Anrufbusse bis hin zu den Taxis - um auch diese nicht zu vergessen - einen Beförderungsauftrag nach dem Personenbeförderungsgesetz haben und allesamt dafür anständig bezahlt werden.
Die Schwierigkeiten, die wir in diesem Bereich haben - das will ich nicht verschweigen -, werden eher noch größer, wenn wir auf der untersten Ebene der ÖPNV-Bedienung noch eine ungleiche Konkurrenz fördern. Wo es sie gibt, können Bürgerbusse eine Möglichkeit sein, in wenigen Fällen ein Angebot für Bürger vorzuhalten. Zum Regelfall darf dies aber nicht werden.
Ich will ergänzen, dass die Argumentation, Spenden steuerlich absetzbar zu machen, eine durchaus gefährliche Argumentation sein kann. Erstens haben wir gehört, dass die Kommunen solche Bürgerbusse im Regelfall bezuschussen. Das heißt, durch Spenden wird letztendlich nur der finanzielle Anteil der Kommunen verringert. Ob das aber beabsichtigt sein kann, ist fraglich.
Zweitens erhalten einzelne Leute dadurch unter Umständen die Möglichkeit, ihre Fahrtkosten durch eine jährliche Spende an den Bürgerbusverein auch noch steuerlich absetzbar zu machen. Das aber kann nun wirklich nicht Sinn und Zweck der ganzen Übung sein.
Es wäre deshalb nicht akzeptabel, wenn Bürgerbusse bestehende Verkehre einschließlich sozial-versicherungspflichtiger Beschäftigung verdrängen. Eine solche einseitige steuerliche Begünstigung würde einer solchen Entwicklung aber weiteren Vorschub leisten.
Auch in der Systematik ist nicht zu erkennen, dass mit dem Argument Daseinsvorsorge eine Steuererleichterung verbunden sein muss; denn auch der normale ÖPNV fällt in den Bereich der Daseins-vorsorge, ist aber nicht noch einmal besonders steuerlich vergünstigt, meine Damen und Herren. Deshalb gibt es meines Wissens auch in anderen Bundesländern keine solche steuerliche Begünstigung von Bürgerbussen.
Zur rechtlichen Bewertung - das haben meine Vorredner zum Teil schon angeschnitten - gibt es - ich möchte es einmal vorsichtig formulieren - mindestens Bedenken aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen. Auch da ist das Ganze nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. Und - auch darauf will ich noch hinweisen -: Im § 28 des Umsatzsteuergesetzes gibt es durchaus schon steuerliche Vergünstigungen für den gesamten Linienverkehr im ÖPNV, aber eben nicht einseitig für Bürgerbusse. Es gibt darüber hinaus die so genannte Kleinunternehmerregelung, unter die die meisten Bürgerbusvereine fallen müssten.
Alles in allem, meine Damen und Herren: Ein wirklich gut gemeinter Antrag, der sicherlich auch große Sympathie bei den ehrenamtlich Tätigen in solchen Bürgerbusvereinen findet, in der Summe aber erstens schwer umsetzbar ist und sich zweitens am Ende nachteilig auf die Daseinsvorsorge in den Kommunen auswirkt. Helfen Sie stattdessen mit, unsere Kommunen finanziell so auszustatten, dass sie im Bereich der Daseinsvorsorge zu einem wirklichen Fortschritt kommen, indem sozialversicherungspflichtig Beschäftigte für angemessene Bezahlung die Leistungen erbringen, die wir gerade im ländlichen Raum so dringend für die Bürgerinnen und Bürger brauchen!
Vielen Dank.














